Newsletter September `16

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere diesjährige Beratung bei der Rechtsanwaltskanzlei Dierks & Bohle hat ergeben, dass sich durch das am 04.06.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen keine Auswirkungen auf die Durchführung des Registers ergeben. Gern können Sie sich das aktuelle Gutachten auf unserer homepage anschauen (http://www.rgb-onkologie.de/intern/oncoreg/).

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleiben mit besten Grüßen

Ihr rgb-Team